Haftung bei fehlender Wartung

Brandschutz allgemein

Wer trägt die Verantwortung?

Warum das Thema häufig unterschätzt wird

Brandschutzeinrichtungen wie Feuerlöscher, Wandhydranten, Feststellanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen oder Brandschutzklappen werden oft erst wahrgenommen, wenn eine Wartung ansteht oder ein Mangel festgestellt wird. Dabei wird häufig angenommen, dass die Verantwortung mit der Beauftragung eines Dienstleisters automatisch übertragen wird. Genau das ist nicht der Fall.

Wer ist Betreiber?

Als Betreiber gilt grundsätzlich die Person oder Organisation, die für das Gebäude oder die Nutzung verantwortlich ist.

Dies können beispielsweise sein:

  • Unternehmen
  • Gebäudeeigentümer
  • Hausverwaltungen
  • Kommunen
  • öffentliche Einrichtungen

Mit dieser Verantwortung gehen auch Prüf-, Wartungs- und Instandhaltungspflichten einher.

Warum eine Wartung allein nicht ausreicht

Im Rahmen einer Wartung werden vorhandene Mängel dokumentiert und dem Betreiber mitgeteilt. Wird ein Mangel festgestellt, endet die Verantwortung nicht mit dem Wartungsbericht.

Typische Beispiele sind:

  • defekte Feststellanlagen
  • fehlende Handauslösetaster
  • undichte Wandhydranten
  • überalterte Rauchschalterplatinen
  • beschädigte Brandschutzklappen
  • fehlende Beschilderungen

Werden diese Mängel nicht beseitigt, bleibt die Verantwortung weiterhin beim Betreiber. Informieren Sie immer den Eigentümer und leiten Sie das Angebot mit Wartungsprotokoll für die Instandsetzung an diesen weiter.

Warum dokumentierte Mängel besonders kritisch sind?

Viele Betreiber gehen davon aus, dass ein dokumentierter Mangel zunächst keine weiteren Folgen hat.

Tatsächlich liegt nach der Wartung jedoch häufig ein schriftlicher Nachweis vor, dass der Mangel bekannt war. Dadurch wird nachvollziehbar dokumentiert:

  • wann der Mangel festgestellt wurde
  • welche Anlage betroffen ist
  • welche Maßnahmen empfohlen wurden
  • dass der Betreiber informiert wurde

Je länger bekannte Mängel bestehen bleiben, desto schwieriger wird es, diese im Schadensfall zu begründen.

So unterstützen wir Unternehmen

Im Rahmen der Wartung prüfen wir nicht nur die vorhandenen Brandschutzeinrichtungen, sondern gleichen diese auch mit der vorhandenen Dokumentation ab.

Fehlende Unterlagen, nicht nachvollziehbare Wartungsstände oder offene Mängel werden nachvollziehbar dokumentiert.

Dadurch erhalten neue Betreiber, Eigentümer oder Hausverwaltungen einen klaren Überblick über den tatsächlichen Zustand der vorhandenen Brandschutzeinrichtungen und mögliche Handlungsbedarfe.

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