Betreiberpflichten nach BetrSichV

Brandschutz allgemein

Welche Prüfungen Unternehmen durchführen müssen?

Warum Betreiberpflichten häufig unterschätzt werden

Feuerlöscher, Wandhydranten, Feststellanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen oder Brandschutzklappen sollen im Ernstfall Menschenleben schützen. Damit diese Einrichtungen zuverlässig funktionieren, müssen sie regelmäßig geprüft, gewartet und instand gehalten werden. Die Verantwortung hierfür liegt grundsätzlich beim Betreiber des Gebäudes oder der Anlage.

Was bedeutet BetrSichV für Unternehmen?

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet Unternehmen dazu, Arbeitsmittel und sicherheitsrelevante Einrichtungen regelmäßig prüfen zu lassen. Ziel ist es, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und die sichere Nutzung dauerhaft sicherzustellen.

Dazu gehören je nach Gebäude und Nutzung unter anderem auch brandschutztechnische Einrichtungen.

Welche Brandschutzeinrichtungen sind typischerweise betroffen?

Die konkreten Prüfungen richten sich nach den vorhandenen Anlagen und den jeweiligen Herstellervorgaben.

Typische Beispiele sind:

  • Feuerlöscher
  • Wand-, Überflur und Unterflurhydranten
  • Brandschutztüren und Feststellanlagen
  • Brandschutztore
  • Steigleitung trocken
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
  • Brandschutzklappen
  • Druckerhöhungsanlagen

Die tatsächlichen Intervalle richten sich nach den jeweiligen Vorschriften, Normen und Herstellervorgaben.

Warum die Wartung allein nicht genügt

Viele Betreiber gehen davon aus, dass mit der Durchführung der Wartung alle Pflichten erfüllt sind. Tatsächlich entsteht Handlungsbedarf häufig erst nach der Wartung. Werden Mängel festgestellt, müssen diese bewertet und gegebenenfalls beseitigt werden.

Auswirkungen auf Flucht- und Rettungspläne

Werden Brandschutzeinrichtungen versetzt, ergänzt oder neu gekennzeichnet, sollten bestehende Flucht- und Rettungspläne ebenfalls überprüft werden.

Typische Beispiele sind:

  • überalterte Rauchschalterplatinen
  • fehlende Beschilderungen
  • mangelhafte Wandhydranten
  • defekte Feststellanlagen
  • verschlissene Bauteile

Werden bekannte Mängel dauerhaft nicht behoben, bleibt die Verantwortung weiterhin beim Betreiber.

So unterstützen wir Unternehmen

Im Rahmen der Wartung dokumentieren wir sämtliche Feststellungen digital und nachvollziehbar.

Dadurch erhalten Betreiber einen vollständigen Überblick über den Zustand ihrer Brandschutzeinrichtungen sowie die notwendigen Maßnahmen.

Werden Mängel festgestellt, erstellen wir automatisch ein Angebot zur Instandsetzung. Dadurch gehen keine Informationen verloren und notwendige Maßnahmen können ohne zusätzlichen Abstimmungsaufwand bewertet werden.

So entsteht eine nachvollziehbare Dokumentation, die Betreiber bei der Erfüllung ihrer Pflichten unterstützt und gleichzeitig eine klare Grundlage für zukünftige Entscheidungen schafft.

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