Was ist die UVV-Prüfung
Brandschutztore dienen nicht nur dem vorbeugenden Brandschutz, sondern werden häufig täglich genutzt. Dadurch gelten sie in vielen Fällen gleichzeitig als kraftbetätigte Tore und unterliegen den Vorgaben der Unfallverhütung. Die UVV-Prüfung dient dazu, Gefährdungen für Beschäftigte zu erkennen und die sichere Funktion des Tores sicherzustellen.
Wofür steht UVV?
UVV steht für Unfallverhütungsvorschrift. Der Begriff wird im Alltag weiterhin häufig verwendet, auch wenn die früheren UVV heute überwiegend in den Vorschriften und Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) aufgegangen sind.
Nicht nur Brandschutztore benötigen eine UVV-Prüfung.
Die UVV-Prüfung ist keine Prüfung speziell für Brandschutztore. Sie betrifft grundsätzlich kraftbetätigte Toranlagen, unabhängig davon, ob diese eine Brandschutzfunktion besitzen. Entscheidend ist nicht die Brandschutzfunktion, sondern dass das Tor kraftbetätigt betrieben wird.
Was wird bei der UVV-Prüfung geprüft?
Je nach Bauart und Hersteller umfasst die UVV-Prüfung unter anderem folgende Punkte:
- Torblatt auf Beschädigungen und Verformungen
- Führungsschienen und Laufrollen
- Antrieb und Steuerung
- Endlagen des Tores
- Sicherheitsleisten
- Lichtschranken
- Not-Halt-Einrichtungen
- Schließkräfte und Hinderniserkennung
- Befestigungen und Verschraubungen
- Schutzeinrichtungen gegen Quetsch-, Scher- und Einzugsstellen
- Funktion der Notentriegelung
- Kennzeichnung und Dokumentation
Festgestellte Mängel werden dokumentiert und sollten zeitnah beseitigt werden.
Wie oft muss die UVV-Prüfung durchgeführt werden?
Kraftbetätigte Toranlagen müssen in der Regel mindestens einmal jährlich von einer befähigten Person geprüft werden. Grundlage sind unter anderem die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die ASR A1.7 sowie die DGUV-Regeln. Bei hoher Beanspruchung oder besonderen Betriebsbedingungen können kürzere Prüfintervalle erforderlich sein.
Wir prüfen auch Toranlagen ohne Brandschutzfunktion.
Neben Brandschutztoren führen wir die UVV-Prüfung auch an kraftbetätigten Toranlagen ohne Brandschutzfunktion durch. Dazu zählen beispielsweise Industrie-, Sektional-, Roll-, Schiebe- und Schnelllauftore. So erhalten Sie die erforderliche Prüfung aus einer Hand und stellen den sicheren Betrieb Ihrer Toranlagen sicher.
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