Flexible Lösungen für höchste Sicherheit

Brandschutztüren und -tore

Brandschutztüren und -tore sollen im Ernstfall eine geordnete Evakuierung aus Gebäuden sicherstellen, indem sie Fluchtwege rauch- und flamm-frei halten. Umso wichtiger ist die regelmäßige Wartung, um die Funktion im Katastrophenfall sicherzustellen. Darüber hinaus warten und reparieren wir auch Brandschutzklappen, Roll- bzw. Sektionaltore und Feststellanlagen.

Wir bieten Ihnen:  Wartung, Reparatur, Verkauf & Einbau

Was sind Brandschutztüren, Rauchschutztüren oder Tore?

Zu den „Tragbaren Feuerlöschern“ zählen alle Kleinlöschgeräte mit einem Gesamtgewicht von maximal 20 kg und einem Löschmittelgewicht von bis zu 12 kg. Sie dienen vor allem der sofortigen Bekämpfung von Klein- und Entstehungsbränden.

Dank einer einheitlichen Kennzeichnung mittels Piktogramme an gut sichtbaren und leicht zugänglichen Stellen sind die Löscher für Sie nicht nur schnell erkennbar, sondern verfügen auch über eine bebilderte Anleitung, sodass selbst Laien sie einfach bedienen können.

Je nach Löschmittel können Sie die Feuerlöscher bei uns als Dauerdruck- oder Aufladelöscher erwerben.

Vor dem Kauf oder der Miete eines tragbaren Feuerlöschers sollte stets der Einsatzbereich geprüft werden. Denn neben den bekannten Schaum- und Pulverfeuerlöschern gibt es weitere Löschmittel für spezielle Einsatzszenarien. 

In einem Brandfall ist ein oberstes Ziel das Feuer nicht auf weitere Bereiche von Gebäuden übergreifen zu lassen. Hierbei sind Brandschutz-, Rauchschutztüre und Tore als Feuerschutzabschluss eine große automatisierte Unterstützung.

Wozu gibt es Brandschutztüren?

Durch die automatische Schließfunktion der Türen und Tore halten sie auch während eines Brandes wesentlich länger stand und grenzen Gebäudebereiche und Brandabschnitte voneinander ab. Ebenfalls verlängern sie den Zeitraum, in dem die Rettungs- und Fluchtwege rauchfrei gehalten werden und Menschen schnell und sicher die Gefahrenstellen verlassen können.

Diese Türen und Tore besitzen einen längeren Feuerwiderstand gegenüber normalen Gebäudetüren. Der genormte Feuerwiderstand der einzelnen Brandschutztüren wird in verschiedene Klassen aufgeteilt und beginnt mit T30, sprich einem 30-minütigen Widerstand, und endet bei T 180, einem Feuerwiderstand von 180 Minuten, also drei Stunden.

Welche Typen von Brand-, Rauchschutztüren und Tore gibt es?

Zum einen gibt es die oben erwähnten Feuerwiderstandsklassen (T30, T60, T90, T120, T180), zum anderen gibt es verschiedene Materialien der Türen und Tore. Hierbei kann es sich um Glas-, Holz- oder Metalltüren handeln.

Die automatische Schließfunktion kann durch einen angeschlossenen Rauchmelder, mechanisch oder auch elektrisch ausgelöst werden. Damit eine Brand-, Rauchschutztür bzw. Tor vorschriftsmäßig schließen kann, dürfen sie niemals blockiert werden.
Eine Brandschutztür muss mit einem Zulassungsschild ausgewiesen werden.

Nach der DIN 4102-2 enthält die Bezeichnung der Feuerwiderstandsklasse den Kennbuchstaben F und eine Zahl, die die bei den Prüfungen ermittelte Feuerwiderstandsdauer in Minuten angibt. Diese Zahl wird grundsätzlich abgerundet auf den nächsten durch 30 teilbaren Wert. Es werden folgende Klassen unterschieden:

F 30
F 60
F 90

Die DIN EN 13501-2 unterscheidet folgende Kriterien für die Beschreibung des Feuerwiderstands eines Bauteils oder Produkts, unabhängig von dessen Funktion im Gebäude.  Im Einzelnen werden die Tragfähigkeit (R), der Raumabschluss (E) und die Wärmedämmung (I) mit einer Leistungszeit versehen. Diese Leistungszeit wird unterteilt in:  15, 20, 30, 45, 60, 90, 120, 180, 240, 360. Die Angaben sind also genauer als in der DIN 4102.

Ein Bauteil, dessen Tragfähigkeit im Brandfall für 120 Minuten, dessen raumabschließende Funktion für 60 Minuten und dessen Wärmedämmung für 30 Minuten erhalten bleibt, entspricht z.B. der Feuerwiderstandsklassifizierung R 120 / RE 60 / REI 30.

Feststellanlagen

Eine Feststellanlage (FSA) oder auch Türfeststellanlage (TFA) ist eine Einrichtung zum Offenhalten von Brandabschlüssen (z. B. Brandschutztüren, Rauchschutztüren, Rolltore oder Rauchschürzen zwischen Brandabschnitten).

Die Feststellanlage sorgt dafür, dass Feuerschutzabschlüsse bzw. Rauchabschlüsse offen gehalten werden, aber bei einem Brand bzw. im Fall von Rauchentwicklung sicher schließen.

Die DIN 14677 regelt die Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse., inklusive Pflichten des Betreibers und Instandhalters.

Weitere Informationen: Beuth-Verlag

Die DIN EN 14637 regelt die Anforderungen an elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuer-/Rauchschutztüren und beinhaltet dabei sämtliche Anforderungen, Prüfverfahren, regelt dazu auch die Anwendung und Wartung.

Weitere Informationen: Beuth-Verlag

Informationen

Erfahren Sie hier mehr über Feststellanlagen.

Eine Feststellanlage besteht im Wesentlichen aus den folgenden Komponenten:

  • Energieversorgung (Auswertung/Zentrale)
  • Feststelleinrichtung, z. B. Magnet mit Ankerplatte oder Türschließer mit interner oder externer Feststellung sowie ggf. automatischen Tor- und Türantrieben
  • mindestens einem Branderkennungselement Brandmelder, z. B. optischer Rauchmelder oder Rauchschalter
  • mindestens einem Handauslösetaster zum manuellen Schließen (dieser kann nur dann entfallen, wenn die Feststellung auch durch geringen Druck auf das Türblatt aufgehoben werden kann).

Eine Feststellanlage benötigt in Deutschland als Verwendbarkeitsnachweis gemäß Bauregelliste A Teil 1 Ziff. 6.25 eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ). Diese wird in Deutschland durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt. Sie ist in der Regel für fünf Jahre gültig und kann auf Antrag verlängert werden. Erlischt für eine Feststellanlage die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, so ist die Grundlage für die Verwendung als Feststellanlage im Sinne der Landesbauordnungen nicht mehr gegeben und die Anlage darf ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in Gebäude eingebaut werden. Bestehende Anlage können aber weiter betrieben werden, sofern sie den ursprünglichen Anforderungen entsprechen und regelmäßig geprüft und gewartet werden. Deshalb ist es notwendig, dass der Betreiber das Abnahmeprotokoll der Firma, die eine Anlage eingebaut hat, und den Verwendbarkeitsnachweis (hier: abZ) aufbewahrt.

Derzeit ist in den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen von Feststellanlagen festgeschrieben, dass die Anforderungen der DIBt-Richtlinien für Feststellanlagen (Stand Oktober 1988) bezüglich Einbau, Betrieb, Abnahme und Wartung einzuhalten sind. Die als Weißdruck vorliegende europäische Norm über Feststellanlagen DIN EN 14637, Stand Januar 2008, kann erst dann angewendet werden, wenn diese in den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen verankert wird.

Jede Feststellanlage muss vor ihrer Zulassung eine umfangreiche Eignungsprüfung durchlaufen. Durch diese ist die Erfüllung der DIBt-Anforderungen nachzuweisen. Die Eignungsprüfung wird von einer zugelassenen Prüfstelle durchgeführt. Es werden grundsätzlich nur komplette Feststellanlagen geprüft. Alle Teile des Systems müssen zusammen geprüft und zugelassen werden. Bei Austausch einzelner Komponenten gegen nicht in der Zulassung aufgeführte hat die gesamte Feststellanlage keine Zulassung.

Eine neue deutsche Anwendungsnorm (DIN 14677 – Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse) regelt seit 1. März 2011 die Instandhaltung, insbesondere die regelmäßige Prüfung und Wartung. Die Feststellanlage muss vom Betreiber nun ständig betriebsfähig gehalten und regelmäßig lt. Zulassungsbescheid der einzelnen Anlage auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden. Außerdem ist der Betreiber verpflichtet, einmal pro Jahr eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung vornehmen zu lassen, sofern nicht im Zulassungsbescheid eine kürzere Frist angegeben ist. Pflicht des Betreibers ist es, einen zertifizierten Instandhalter (in der Norm „Fachkraft für Feststellanlagen“ genannt) entweder selbst zu beschäftigen oder eine Fachfirma, die über diese Kompetenz verfügt, mit der Wartung der Feststellanlage zu beauftragen. Art und Umfang der Wartung sind aufzuzeichnen und der Dokumentation der Anlage hinzuzufügen.

Ebenso ist nun die Archivierung der normgerechten Instandhaltungsdokumentation gemäß Anhang B der DIN 14677 Pflicht.

In dieser Dokumentation müssen enthalten sein:

  • die Beschreibung der Lage der Feststellanlage im Gebäude,
  • das Abnahmeprotokoll,
  • eine bauaufsichtliche Zulassung,
  • die Wartungsanleitung sowie
  • Umfang, Zeitpunkt und Ergebnis der Instandhaltungsmaßnahmen


Die Dokumentation muss aufbewahrt werden und ist auf Verlangen vorzulegen.

Außerdem enthält die DIN 14677 Vorgaben zu den maximalen Betriebszeiten der Raucherkennungselemente: Melder ohne Auslöseschwellennachführung sind nach fünf Jahren, Melder mit Verschmutzungsanzeige und Auslöseschwellennachführung nach spätestens acht Jahren auszutauschen.

Diese Norm ist inzwischen in die neuesten Zulassungen des DIBt für Feststellanlagen eingeflossen, sodass ihre Anwendung nun rechtlich verpflichtend ist. Das DIBt war in die Erstellung dieser Norm eingebunden.