In nur wenigen Tagen dürfen wir auf ein erfolgreiches, aber auch arbeitsreiches Jahr zurückblicken. Denn wir haben, passend zur Weihnachtszeit, einige Überraschungen und Neuerungen für Sie vorbereitet.

Im Jahr 2020 wollen wir unseren Fokus verstärkt auf unsere Kunden richten. Mit der Einführung einer neuen und auf Ihre Belange ausgerichtete Kundensoftware optimieren wir unsere Prozesse, um Ihre Anliegen künftig noch schneller und mit modernster Technologie zu bearbeiten.

Freuen Sie sich zudem auf eine neue, bessere und intuitivere Webseite mit einem eigenen Brandschutzmagazin, auf dem Sie interessante Fachbeiträge rund um das Thema Brandschutz finden werden.

Den genauen Startzeitpunkt können wir leider noch nicht bekanntgeben, da wir uns noch in den finalen Entwicklungsschritten befinden. Lange wird es jedoch nicht mehr dauern!

An dieser Stelle bedanken wir uns ganz besonders bei unseren treuen Kunden sowie Geschäftspartnern und unseren Franchisenehmern, die gemeinsam das Jahr so erfolgreich für uns gemacht haben.

Wir freuen uns, auch 2020 den Weg mit Ihnen zu gehen und wünschen Ihnen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest.

Kommen Sie gut brandgeschützt in das neue Jahr!

So erreichen Sie uns im Januar

Während der Weihnachts- und Neujahrsfeiertage ist unser Büro nicht besetzt.

Unsere Brandschutzberater und Mitarbeiter sind ab dem 06.01.2020 wieder wie gewohnt für Sie von 07:00 – 16:00 Uhr erreichbar.

Tel.: 0511 979357-0

Fax: 0511 979357-22

E-Mail: info@trumpf-brandschutz.de

Das Jahr 2019 war für uns ein voller Erfolg! Wir freuen uns, dass wir bis zum Ende des Jahres insgesamt 180 Teilnehmer sowohl in unserem hauseigenen Schulungszentrum als auch extern erfolgreich zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer ausbilden durften und somit wieder einen wichtigen Beitrag für Ihre Sicherheit geleistet haben.

Besonders beliebt bei unseren Teilnehmern ist neben der informativen Theorie vor allem unsere praktische Feuerlöschübung an einem echten Brandsimulator, um im Ernstfall handlungsfähig zu sein.

An diesem Erfolg knüpfen wir an und werden unsere Schulungen auch im neuen Jahr 2020 im gewohnten Umfang anbieten.

Alle Termine stehen ab sofort in unserem Buchungsformular für Sie zur Auswahl.

Bitte beachten Sie, dass einzelne Termine aus unvorhersehbaren Gründen zwischenzeitlich ausfallen können. In solchen Fällen kontaktieren wir Sie schnellstmöglich, um Ihnen rechtzeitig einen Ersatztermin anzubieten.

Die Schulungen finden jeweils von 9:00 Uhr bis ca. 12:00 Uhr statt. Zum Abschluss erhält jeder Teilnehmer ein gültiges Zertifikat.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung für 2020!

Für Rückfragen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Alternativ steht Ihnen unser Serviceteam gerne per E-Mail an info@trumpf-brandschutz.de oder telefonisch unter      0 511 979 357 0 zur Verfügung.

Ihr Team von
Trumpf Brandschutz

Die Frage nach der rechtlichen Verbindlichkeit von Evakuierungsübungen taucht (leider) immer wieder auf. Wir möchten Ihnen hier zum einen die Aspekte näherbringen, die die aktuelle Gesetzgebung zu diesem Thema bereithält, zum anderen aber auch darauf hinweisen, dass solche Übungen ganz losgelöst von gesetzlichen Vorschriften der eigenen Sicherheit im Katastrophenfall dienen.

Maßgeblich für die rechtlichen Rahmenbedingungen sind sowohl Abschnitte in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Auszüge aus Gesetzestexten:

Auszüge ArbStättV

  • Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können […]
  • […] In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben […]

Auszüge ArbSchG

Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. […]

[…] Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, dass im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind. […]

Auszüge GefStoffV

[…] Dies schließt die Bereitstellung angemessener Erste-Hilfe-Einrichtungen und die Durchführung von Sicherheitsübungen in regelmäßigen Abständen ein […]

[…] Konkretisiert wird dies durch die ASR A2.3 „Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“. Nach Punkt 9 (7) der ASR A2.3 sind auf der Grundlage der Flucht- und Rettungspläne Räumungsübungen durchzuführen. […]

[…] Zur Festlegung der Häufigkeit und des Umfangs der Räumungsübungen sowie zu deren Durchführung sind auch Anforderungen anderer Rechtsvorschriften (z. B. Bauordnungsrecht, Gefahrstoffrecht, Immissionsschutzrecht) zu berücksichtigen. […]

[…] Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber die Häufigkeit und den Umfang von Räumungsübungen festzulegen. […]
(Hinweis: Wir empfehlen üblicherweise 1x jährlich als Intervall!)

 

Wenn Sie weitere Fragen zur Organisation, Durchführung und / oder Nachbereitung einer Evakuierungsübung haben, wenden Sie sich gern an unseren Fachbereich oder nutzen Sie unseren Angebotsassistenten zur automatischen Generierung einer Anfrage. Diese wird im Normalfall binnen eines Werktages bearbeitet. Sie werden im Anschluss von unserem Fachbereich für etwaige Rückfragen oder zur Klärung weiterer Details kontaktiert.

Auch im kommenden Jahr werden wir unsere beliebte Schulung zur Brandschutzhelfer/in bzw. zum Brandschutzhelfer wieder in gewohntem Umfang anbieten. Bitte beachten Sie bei der folgenden Auflistung der Termine, dass es vorkommen kann, dass zwischendrin einzelne Termine aus unvorhersehbaren Gründen ausfallen. In solchen Fällen informieren wir aber stets schnellstmöglich und bieten entsprechende Ersatztermine an.

Die Termine werden in Kürze in unserem Buchungsformular zur Auswahl verfügbar sein.

Die Termine für 2019 teilen sich wie folgt auf:

1. Halbjahr

11.01.2019
25.01.2019
08.02.2019
22.02.2019
08.03.2019
22.03.2019
05.04.2019
19.04.2019
03.05.2019
17.05.2019
31.05.2019
14.06.2019
28.06.2019

2. Halbjahr

12.07.2019
26.07.2019
09.08.2019
23.08.2019
06.09.2019
20.09.2019
04.10.2019
18.10.2019
01.11.2019
15.11.2019
29.11.2019
13.12.2019

 

Die Schulungen werden an den jeweiligen Tagen weiterhin von 9:00 Uhr bis ca. 12:00 Uhr abgehalten und bestehen weiterhin aus einem theoretischen und einem praktischen Abschnitt.

Wir freuen uns auf Sie!

Ihr Team von
Trumpf Brandschutz

 

Die Schulungstermine für das Jahr 2019 werden in Kürze bekannt gegeben. Auch im kommenden Jahr können Sie sich wieder auf eine 14-tägige Taktung unserer beliebten Schulung einstellen.

Sobald die Termine von uns kommuniziert wurden, können Sie sich wie gewohnt anmelden!